WRC23-Teilergebnisse 23cm / UHF-TV

Wie im Bericht vom 4.12.23 bereits angedeutet, hat eine Plenarsitzung der WRC-23 am 8.12.23 den erarbeiteten Kompromiss angenommen. Damit ist der Tagesordnungspunkt 9.1b, die Abarbeitung des Auftrags aus der Resolution 774 der vorherigen WRC-19, erledigt. Die Resolution ist damit „suppressed“, also niedergeschlagen, quasi gelöscht.

Die nunmehr verabschiedete Lösung besteht aus einer Fußnote in Artikel 5 der ITU Radio Regulations (VO Funk). Dort werden in der “Table of Frequency Allocations” die Administrationen für den Fall von Störungen des primären Radio Navigation Satellite Service (RNSS) im Frequenzbereich 1240–1300 MHz durch den Amateurfunk auf die ITU-R Recommendation, M.2164 verwiesen. Die von manchen Ländern beabsichtigte verbindliche Umsetzung dieser Recommendation konnte vermieden werden. Nun hat sie stattdessen den Charakter einer Empfehlung, aus der sich die jeweiligen Verwaltungen bedienen können, falls Störungen des RNSS durch den Amateurfunk festgestellt werden.

Aus der Perspektive des Amateurfunks ist dies ein gutes Ergebnis. Während des Studienzyklus seit der WRC-19 sah es lange nicht so aus, als ob man den Weiterbestand eines sinnvoll durchführbaren Funkbetriebs im 23-cm-Band sichern könnte. An dieser Stelle gilt der Dank vor allem der Bundesnetzagentur und dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Die starke Unterstützung Deutschlands innerhalb der CEPT sowie während der WRC hat hier zweifelsohne einen merklichen Einfluss aufs Ergebnis gehabt. Bedauerlicherweise erfahren die Funkamateure in anderen Ländern selten einen solchen Beistand. In einer der nächsten Ausgaben von CQ DL werde ich detailliert zum „Action Item 9.1b“ berichten, ebenso zu den anderen Themen mit Amateurfunkbezug der noch bis Ende der Woche laufenden WRC.

Bernd Mischlewski DF2ZC
Referent Frequenzmanagement

Quelle: darc.de


Frequenzen im TV-UHF-Band bleiben Rundfunk und Kultur erhalten

Auf der World Radiocommunications Conference 2023 (WRC-23) wurde entschieden, dass der Rundfunk im Frequenzbereich zwischen 470 und 694 MHz alleiniger Primärnutzer bleibt. Die Veranstaltungsbranche (PMSE, Programm Making Special Events) bleibt mit ihren drahtlosen Produktionsmitteln, wie bisher auch, Sekundärnutzer im TV-UHF-Band. Eine Überprüfung der WRC-Beschlüsse soll zudem erst auf der WRC-31 erfolgen.
„Es ist gut und wichtig, dass der Frequenzbereich zwischen 470 und 694 MHz für terrestrisches Fernsehen, DVB-T2, und Kultur nun bis auf Weiteres gesichert ist“, begrüßte Medienstaatssekretärin Heike Raab die WRC-Beschlüsse zum TV-UHF-Band. „So ist sichergestellt, dass DVB-T2 auch künftig ein wichtiger Baustein für die Fernsehversorgung bleiben kann, um die Menschen direkt, kostengünstig und verlässlich erreichen zu können. Zudem hat der Rundfunk nun ausreichende Planungssicherheit, um die Entwicklung von 5G-Broadcast weiter voranzutreiben“, so Heike Raab weiter.
Allerdings wurde im Rahmen der WRC-23 für einzelne europäische Staaten eine zusätzliche sekundäre, also nachrangige, Zuweisung an den Mobilfunk im TV-UHF-Band (470-694 MHz) beschlossen. „Der Status eines Sekundärnutzers bedeutet, dass dieser die Nutzung der Frequenzen durch den Primärnutzer (terrestrischer Rundfunk) nicht stören darf. Hier müssen wir nun sicherstellen, dass die europäische und nationale Umsetzung der WRC-Beschlüsse der Veranstaltungsbranche den größtmöglichen Schutz bietet“, so die Staatssekretärin weiter. Die Weltfunkkonferenz entscheidet alle vier Jahre auf internationaler Ebene über die Belange des Funkwesens. Sie wird veranstaltet von der Internationalen Fernmeldeunion (ITU), einer Unterorganisation der Vereinten Nationen.
Um eine zweckmäßige und störungsfreie Nutzung des Funkfrequenzspektrums durch alle Funkdienste sicherzustellen, bedarf es weltweiter Festlegungen. Dies erfolgt auf internationaler Ebene durch die Vollzugsordnung für den Funkdienst (Radio Regulations), die unter anderem Zuweisungen von Frequenzen an einzelne Funkdienste, wie zum Beispiel Rundfunk-, oder Mobilfunkdienste, enthält. Die auf der WRC gefassten Beschlüsse sind im Anschluss auf europäischer und nationaler Ebene umzusetzen.

Quelle: SatelliFax