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Neue Adresse zur Beantragung von automatisch arbeitenden Stationen

Eine Neuigkeit kommt durch den Umzug der BNetzA-Außenstelle Mülheim zustande. Die neue postalische Adresse für die Beantragung von automatisch arbeitenden Stationen lautet: Bundesnetzagentur, Außenstelle Dortmund, Alter Hellweg 56, 44379 Dortmund. E-Mail ist das bevorzugte Verfahren zur Antragsstellung:
dort10.postfach@bnetza.de

Das DARC-VHF-/UHF-/SHF-Referat hat das neue modifizierte Antragsformular – es wird eine digital ausfüllbare Version des PDF-Antrags der BNetzA gepflegt – auf seiner Webseite zur Verfügung gestellt:
https://www.darc.de/der-club/referate/vus/automatische-stationen/#c33304

Darüber berichtet der DARC-VUS-Referent Jann Traschewski, DG8NGN.

BNetzA informiert über Amateurfunkprüfungen und Corona

Auf ihrer Webseite informiert die Bundesnetzagentur am 18. November über „Hinweise zu Prüfungen: Ablauf im Rahmen der aktuellen Situation rund um das Coronavirus (COVID-19)“. Neben den bekannten so genannten AHA-plus-L-Regeln weist die Behörde auf das Tragen einer FFP2- oder medizinischen Maske hin. An den Standorten Berlin, Nürnberg und München sind ausschließlich FFP2-Masken zulässig. Geimpfte Prüflinge müssen einen Nachweis einer vollständigen Impfung vorlegen, Genesene benötigen einen PCR- oder anderen Nukleinsäurenachweis, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt. Alle anderen Teilnehmer benötigen eine Bescheinigung über einen erfolgten negativen Schnelltest innerhalb der letzten 24 Stunden vor Beginn der Prüfung.

Quelle: darc.de